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Führende deutsche Wirtschaftszeitung veröffentlicht Check für Limiteds. Erst nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile sollten sich Unternehmer für die Rechtsform Limited entscheiden - und mögliche Fehler vermeiden.
 
Informationen einholen.
Nicht für jede Sparte ist die Limited optimal. In einer Branche, in der oft Regressansprüche drohen (etwa Bau- oder Industriebranche), kann die gewünschte Haftungsbegrenzung mit einer GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG erreicht werden. Vorteil: Diese Konstruktionen bieten daneben auch noch Steuervorteile. Seriöse Anbieter finden.
Unter den Firmen, die Limited-Gründungen per Mausklick anbieten, agieren auch schwarze Schafe. Interessenten sollten darauf achten, dass der Berater eine Zweigniederlassung sowie Ansprechpartner in Deutschland hat. Seriöse Anbieter weisen auch auf die Nachteile der Limited hin. Full-Service wählen.
Limited-Gründer sollten vereinbaren, dass der Anbieter alle Verpflichtungen gegenüber dem britischen Registergericht erledigt. Nur so ist sicher gestellt, dass es keinen Ärger mit Behörden gibt. Ein Preisvergleich lohnt. Niedrige Gründungskosten könnten durch hohe laufende Verwaltungskosten kompensiert werden. Zweigniederlassung eintragen.
Wer mit seiner Limited in Deutschland tätig ist, muss sie als Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen lassen. Banken fordern bei der Kreditvergabe den deutschen Registerauszug. Wie bei der GmbH verlangen sie persönliche Sicherheiten. Steuerpflichten erledigen.
In Deutschland wird die Limited steuerlich wie eine GmbH behandelt. Das Finanzamt fordert die Vorlage eines Jahresabschlusses. Werden in England keine Umsätze getätigt, muss dort in jedem Fall eine Nullsteuererklärung eingereicht werden.

Haftung vermeiden.
Auch der Direktor wird persönlich zur Verantwortung gezogen, etwa bei schwer wiegenden Verfehlungen in Zusammenhang mit einer Insolvenz. Dann haftet er unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.