Financial Times
Im Schnellverfahren zum Unternehmer: Wer eine Firma unter dem Label einer "Limited" gründet, spart Zeit und Geld. Welche Risiken die Gründer dabei eingehen, verschweigen die Vermittler aber meist. Früher saßen sie vor Hans-Ulrich Sorge und wollten ganz viel wissen. Wann sie haften müssen. Welcher Gesellschaftsvertrag passt. Und wie man das Ganze ins Handelsregister einträgt. Heute sitzen Existenzgründer vor Notaren wie Sorge und wollen schnell ein paar Papiere beglaubigen lassen. Ihre Firma haben sie schon längst. Aus dem Internet. Das ist schließlich kinderleicht. Ein paar Mausklicks auf den Webseiten von Service-Agenturen - und schon kann man Unternehmer werden. Die Agenturen machen den Rest. Es sind keine deutschen Unternehmen, die da gegründet werden. GbR oder GmbH werden mit "Misstrauen und Frustration" betrachtet, sagt Sorge. Jungunternehmer gründen sich nach Großbritannien weg - in der Rechtsform einer Limited. Den Sitz hat ihre Firma in England, doch die Gründer wirtschaften weiter von ihrem Büro aus. Das gilt als deutsche Zweigniederlassung. Schneller gründen als "Limited"Rund 500 Limited-Eintragungen registriert das Statistische Bundesamt jeden Monat, immerhin ein Zehntel der GmbH-Gründungen. Die Zahlen des Companies House in Wales sind noch höher. Dort muss jede Limited registriert werden, egal wo sie gegründet wird. Aus Deutschland fallen dort monatlich 2500 neue an: Autoglasereien, Wirtschaftsberater, Teefilterfabrikanten. Lockmittel: Keine Haftungsfallen
Seit drei Jahren herrscht europaweit Niederlassungsfreiheit. Wer will, kann in Berchtesgaden einen Hundesalon als holländische BV eröffnen. Oder er frisiert bayerische Pudel als Administrador einer spanischen SL. Alles ist möglich in der Europäischen Union, aber bevorzugt wird eindeutig die britische Limited. Michael Silberberger, weiß, was die Gründer lockt: "Die Haftungsfallen aus dem GmbH-Recht fallen bei der Limited weg." Um sich vor persönlicher Haftung zu schützen, müssen GmbH-Gründer 25.000 Euro Stammkapital auftreiben. Bei der Limited kostet der Haftungsschutz weniger als der Busfahrschein zum nächsten Notar: Ein britisches Pfund reicht, umgerechnet 1,47 Euro. Das verlockt besonders klamme Gründer, und nicht nur seriöse. Kein Geld von den Banken
"Wir machen Sie wieder geschäftsfähig", wirbt etwa eine Agentur auf ihrer Webseite, gleich neben den Krediten ohne Schufa-Auskunft. "Ihre Bonität oder Vergangenheit interessiert uns nicht." Andere schon. Dass sich Pleitemacher mit einer Limited gern eine letzte Chance geben, hat sich längst zu den Banken herumgesprochen. Limiteds, heißt es in einer Berliner Filiale, "das sind meistens die, die kein Geld haben". Und von den Banken auch keines bekommen. Das Wirtschaften ohne Kredit und Stammkapital ist riskanter als viele Gründer glauben. Die sollten "nicht der Illusion anhängen, dass man mit der Limited das Haftungsparadies auf Erden hat", warnt Cord-Georg Hasselmann, Partner der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller in Berlin. Scharfe britische Gesetze beachten
Brenzlig wird es, wenn die kapitalschwache Limited der Insolvenz entgegentrudelt. Hält sich ein Geschäftsführer nicht an die scharfen britischen Gesetze, muss er doch persönlich zahlen - auch wenn Agenturen ihren Kunden gern etwas anderes erzählen. "Sie geben nur die Hälfte der Informationen weiter", sagt der auf Limiteds spezialisierte Rechtsanwalt David Lawlor. "Sie sind nicht daran interessiert, über die Risiken zu informieren." So werden deutsche Startups weiter massenhaft in die Weiten des englischen Rechtssystems gedrückt, obwohl noch völlig unklar ist, wie sich deutsches und englisches Recht bei der Limited vertragen. Lawlor prophezeit deutsche Richter, die auf Deutsch nach britischem Recht urteilen - was die Richter ebenso überfordern dürfte wie die meisten Anwälte. Von den Limited-Gründern gar nicht zu sprechen.
Das britische Recht straft rigoros, wenn der Jahresabschluss nicht pünktlich beim britischen Handelsregister eingereicht wird, und das bitteschön auf Englisch. Sonst wird die Gesellschaft gelöscht, und über ihr Vermögen darf sich die britische Krone freuen. Pro und Contra
Vorteile der Ltd: Ein Vorteil einer Limited besteht darin, dass sie schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegründet werden kann. Weil die Rechtsform im angelsächsischen Raum bekannt ist, erleichtert sie Geschäftsbeziehungen zu britischen und US-amerikanischen Kunden. Stammkapital ist anders als bei den deutschen Alternativen nicht erforderlich. Auch die Mitbestimmung, die in Deutschland gesetzlich festgeschrieben ist, spielt in Limited-Unternehmen keine Rolle. Nachteile der Ltd: Die Rechtssicherheit ist fragil, da bisher ungeklärt ist, wie britisches Recht für Unternehmen in Deutschland angewendet werden kann. Sich im britischen Unternehmensrecht schlau zu machen ist beratungs- und kostenintensiver. Banken sind skeptisch und geben höchstens dann Kredite, wenn Unternehmen dafür mit Privatvermögen haften. Generell gilt: Limiteds leiden im deutschen Rechts- und Geschäftsleben unter mangelnder Anerkennung.







