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Einfacher, flexibler, preiswerter - Zehntausende deutsche Unternehmen firmieren inzwischen als britische Limiteds. Diese Rechtsform birgt aber neben Vorteilen auch Risiken. Als "Rebell von Ulm" machte Erwin Müller, Gründer der gleichnamigen Drogeriemarktkette, schon 1968 Schlagzeilen. Damals besaß der Frisörmeister zwei Haarsalons. Der unbequeme Querdenker pfiff auf die Vorschrift seiner Innung, das Geschäft montags geschlossen zu halten. Der "Ulmer Figaro-Streit" erregte bundesweit Aufsehen. Die Schere hat Müller längst beiseite gelegt. Er und sein Sohn besitzen 400 Drogeriefilialen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Spanien und Slowenien. Bekannt ist sein orangefarbenes Firmenlogo: "Müller macht glücklich." Erneut für Aufsehen sorgte Müller zuletzt, weil er die Rechtsform seiner Gesellschaft änderte: 1953 als Einzelunternehmer angefangen, gründete er 1985 eine GmbH & Co. KG. Neuerdings firmiert er aber als britische Ltd. & Co. KG. "Für international tätige Unternehmen ist die Limited attraktiv, weil sie eine weltweit anerkannte Rechtsform ist", sagt Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln. Seitdem der Europäische Gerichtshof in mehreren jüngeren Entscheidungen klärte, dass Gesellschaftsformen unabhängig von ihrem Sitz überall in der EU anerkannt werden müssen, boomt das Geschäft mit britischen Limiteds (Ltd.) in Deutschland. Nach Berechnungen von Heribert Hirte, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, bestehen zurzeit ungefähr 25.000 Limiteds in Deutschland - Tendenz steigend. Gründungsboom: Insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben erfreut sich die Limited zunehmender Beliebtheit. An erster Stelle stehen der Handel und die Dienstleistungsbranche. Die Limited ist aber nicht unbedingt für jeden Unternehmer die ideale Rechtsform. Gegenüber dem Einzelunternehmen und der GmbH weist sie auch Nachteile auf. Jeder Limited-Gründer sollte sich bewusst sein, dass er es mit zwei Rechtssystemen zu tun hat, dem deutschen und dem britischen. Im Vergleich zur Einzelfirma und zur GmbH fallen zusätzliche jährliche Verwaltungskosten an. "Es ist Scharlatanerie, nur die Vorteile der Limited aufzuzeigen", sagt Heinz Schrezenmaier, Rechtsanwalt und Steuerberater in Hürth bei Köln. Ein Vorteil für Limited-Gründer ist es, mit wenig Kapital unbürokratisch Inhaber einer Gesellschaft zu werden. Diese haftet im Ernstfall bei Einhaltung aller Regeln nur mit ihrem Vermögen. Während bei der GmbH-Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, reicht bei der Limited ein Startkapital von einem englischen Pfund. "Natürlich sollten Existenzgründer über ein finanzielles Polster verfügen", sagt Hirte. "Ein Dienstleister, der IT-Lösungen anbietet oder ein Unternehmensberater, der nur für seine Kopfarbeit bezahlt wird, braucht aber nicht viel Kapital." Auch die Aussicht, innerhalb von 48 Stunden Direktor zu sein und sofort mit dem Geschäft loszulegen, lockt in die Limited. Schrezenmaier: "Wenn ich Mandanten erkläre, dass wir für eine GmbH-Gründung einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag benötigen und die Eintragung ins Handelsregister dann noch bis zu drei Monate dauern kann, schauen sie mich oft ratlos an." Haftung: Unternehmer, die während dieser Zeit bereits mit dem Geschäft beginnen, gehen ein großes Risiko ein. "Bis zur Eintragung ins Handelsregister haftet der Unternehmer mit dem gesamten Vermögen", warnt Rechtsanwalt Korts. Eine Limited kann innerhalb von 24 Stunden beim englischen Gesellschaftsregister in Cardiff eingetragen werden. Ein Vorteil, der auch die Brüder Steffen und Till Georg aus Untergruppenbach überzeugte. Das fremdartige Firmenkürzel "Georg Gebäudetechnik Ltd." habe ihre Kunden und Geschäftsfreunde nur kurzzeitig verwundert, so Steffen Georg: "Inzwischen haben sie sich sogar an den Firmensitz in Birmingham gewöhnt." Ein weiteres Plus für die Limited aus Sicht von Experten: Das englische Gesellschaftsrecht ist flexibler als das deutsche GmbH-Recht. So ist der GmbH-Geschäftsführer beispielsweise gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen Insolvenz anzumelden. "Ein einziger Forderungsausfall kann da schon reichen", warnt Anwalt Korts. Unterlässt es der Geschäftsführer dann, sofort aktiv zu werden, macht er sich unter Umständen strafbar. Die Vorschriften des englischen Rechts für Limiteds sind weniger starr. "Erst wenn die Gesellschaft in ihrer Existenz gefährdet ist, muss der Direktor Insolvenz anmelden", erklärt Schrezenmaier. "Das ist auslegungsfähig." Bei den Banken haben Limited-Gründer dafür einen eher schlechten Stand. "Wie bei der GmbH läuft bei der Kreditvergabe ohne persönliche Sicherheiten nichts", sagt Korts. Auch Geschäftspartner von Limiteds überprüfen die Bonität sehr genau. Irrglaube: Steuervorteile, die einige Limited-Gründungshelfer gern herausstellen, existieren nicht. Direktoren, die hier zu Lande tätig sind, haben automatisch eine Betriebsstätte in Deutschland. Folge: "Die Limited wird vom Fiskus genau wie eine GmbH behandelt", sagt Anwalt Korts. Zusätzlich ist sie auch in England steuerpflichtig. Finden dort keine Umsätze statt, muss jeder Direktor eine Nullsteuererklärung abgeben. Limited-Anbieter führen diesen Service gegen Aufpreis im Angebot. Die Handwerksinnungen und Industrie- und Handelskammern (IHK) kritisieren, dass in Deutschland tätige Limited-Direktoren gern den Meisterzwang für bestimmte Handwerksberufe sowie die IHK-Pflichtbeiträge umgehen. "Hier gibt es eine Grauzone, die gern genutzt wird", sagt Jochen Grütters, Geschäftsführer der IHK Nord Westfalen. Registerzwang: Zwar ist auch die Anmeldung der Zweigniederlassung ins Handelsregister für Limited-Direktoren zwingend vorgeschrieben. Doch einige folgen dieser Pflicht nicht "und tauchen damit unter dem Radarschirm des Finanzamts hinweg", wie Friedrich Hey, Rechtsanwalt in Frankfurt, feststellt. Im Klartext: Sie zahlen keine Steuern. Auch für Gläubiger ist es nicht immer einfach, ihre Ansprüche gegen Limited-Direktoren durchzusetzen. Wie der Bundesgerichtshof kürzlich klärte, gilt im Fall der Insolvenz englisches Gesellschaftsrecht. "Das schreckt so manchen Gläubiger ab, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen", sagt Anwalt Korts. Solche Vorteile nutzen auch manche zweifelhafte Geschäftsmacher, die nach einer Pleite unter dem Mantel einer Limited schnell wieder beginnen wollen. "Das schadet dem Image", so Korts. Für Unternehmer, die von vornherein keine Geschäftsbeziehungen zum Ausland planen, könnte die GmbH wieder attraktiv werden, wenn das Stammkapital gesenkt wird. Ein Gesetzentwurf, der eine Reduzierung auf 10.000 Euro vorsieht, liegt aber vorerst auf Eis. Danach wird das Vorhaben aber wohl schnell umgesetzt, meinen Experten. Für Unternehmer Müller war das niedrige Gründungskapital sicher kein Grund, als Limited zu firmieren. Die Rechtsform beschert ihm auch Vorteile bei der Expansion ins Ausland. Deshalb entschlüpfte Großdrogist Müller jetzt der starren GmbH - zu Gunsten der flexiblen Limited.von Ruth Bohnenkamp
Capital, 07.09.2005_(c) 2005 Capital







