Die Premium-Limited
Nicht umsonst ist die Limited die vielleicht beste Firmenform der Welt
Die Premium-Limited von Firmenwelten ist das multifunktionale Instrument für Ihren geschäftlichen Erfolg:
Als Alternative zur deutschen GmbH bei deutlich geringeren Kosten.
Als Komplementärin einer KG (Limited & Co. KG anstelle der GmbH & Co. KG).
Zur Auslagerung bestimmter Betriebsrisiken im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und damit einhergehender Absicherung der anderen Unternehmensbereiche für den Insolvenzfall (z.B. durch eine Betriebsaufspaltung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft, wobei die Limited als Betriebsgesellschaft fungiert).
Als Rechtsform für kurzfristige Vorhaben oder für einzelne Kundenbeziehungen.
Zur Erprobung eines neuen Produkts oder einer bestimmten Preisstrategie am Markt (z.B. Preisdifferenzierung), ohne dass das hinter der Limited stehende Unternehmen ohne weiteres erkennbar ist.
Als Konzernholding für große internationale Unternehmen mit den daraus erwachsenden Steueroptimierungen.
Als Auffanggesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Zur Nutzung bestehender Vorteile des englischen Rechts.
Für internationale Geschäfte wegen ihrer weltweiten Bekanntheit und Akzeptanz als Gesellschaftsform.
Zur Umgehung der deutschen Mitbestimmungsvorschriften.
Als "Handwerker-Limited" zur Umgehung des Meisterzwangs.
Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Limited von England aus betrieben wird, d.h. keine Zweigniederlassung in Deutschland hat und die handwerkliche Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird.
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Eine Premium-Limited hat immer ein vernünftiges Stammkapital
Warum Sie niemals eine Ein-Pfund-Limited gründen sollten: Achten Sie von Anfang an auf Ihren guten Ruf
Eine Premium-Limited von Firmenwelten hat niemals ein geringes Stammkapital. Gründungen von 1 Pfund-Limiteds gibt es bei uns nicht. In der Regel beläuft sich das Stammkapital unserer Premium-Limited zwischen 100 und 10.000 Pfund. Diese Empfehlung hat den Vorteil, dass eine Premium-Limited mit einem hohen ausgewiesenen Stammkapital bereits bei ihrem Start eine entsprechende Außenwirkung hat.
Anders als bei einer GmbH braucht das festgelegte Stammkapital einer Limited bei der Gründung nicht in voller Höhe eingezahlt zu werden. Tatsächlich wird zunächst auch nur ein bestimmter Aktienanteil ausgegeben. Die nicht ausgegebenen Aktien können dann für Finanzierungsrunden genutzt werden.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei einer Limited auch immer um eine im deutschen Recht vergleichbare Aktiengesellschaft handelt und nicht um eine "beschränkte" Körperschaft.










