Steuern in England und Deutschland

Wer eine Limited nur gegründet hat, um damit Geschäfte in Deutschland zu machen, muss hier auch seine Steuern zahlen

Eigentlich gilt immer die selbe Faustregel: In dem Land, ich dem ich meine Umsätze und Gewinne erwirtschafte, habe ich auch meine Steuern zu zahlen. Das gilt insbesondere für die mehr 55.000 Limiteds, die von Deutschen in England gegründet wurden, weil es so einfach ist. Tatsächlich sind davon aber nur rund 22.000 in deutschen Handelsregistern eingetragen. Mit der Anmeldung ist die Gewerbeanmeldung Pflicht und dann meldet sich auch schon das deutsche Finanzamt mit dem obligatorischen Fragebogen, der zeitnah ausgefüllt sein will. Dann kommt die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und alles ist okay.

Unterdessen hat auch der Company Secretary in England seine erste Erklärung zur steuerlichen Erfassung gegenüber dem englischen Finanzamt abgegeben. Nach rund 22 Monaten wird hier auch die erste Steuererklärung (Accounts) fällig. Generell gilt für England aber: Eine Steuerschuld entsteht erst dann, wenn Zahlungen oder Überweisungen tatsächlich englischen Boden berühren. Das oftmals gewünschte englische Bankkonto kann sich also schnell als Falle entpuppen.

In Deutschland müssen monatlich die Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden, sowie Steuern und Abgaben, die sich aus Arbeitnehmerverhältnissen ergeben. Es gilt alles das, was für deutsche Körperschaften auch vorgeschrieben ist.


Buchführung

In Deutschland tätige Limiteds haben die Auflagen der deutschen Abgabenordnung (AO) zu erfüllen

Jede Gesellschaft hat Aufzeichnungen zu führen, die hinreichend sind, ihre Geschäftsvorfälle zu dokumentieren und zu erläutern. Das schreibt der Companies Act vor.

Insbesondere sollen Ein- und Auszahlungen täglich festgehalten und ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgestellt werden. Gesellschaften, die mit Gütern handeln, müssen Vorratsverzeichnisse zum jeweiligen Geschäftsjahresende führen.

Inventurunterlagen, aus denen die Vorratsverzeichnisse erstellt werden, sind ebenfalls auf Anforderung vorzulegen. Und schließlich: ein Verzeichnis aller erworbenen und verkauften Güter mit hinreichend genauer Angabe der Güter, Käufer und der Verkäufer zur Gewährleistung ihrer Identifizierung ist zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich in der Logik die Einführung einer "deutschen" Buchführung, ohne dass daraus deutsche Rechtsansprüche zwangsläufig erwachsen können.


Buchführung

In Deutschland tätige Limiteds haben die Auflagen der deutschen Abgabenordnung (AO) zu erfüllen

Jede Gesellschaft hat Aufzeichnungen zu führen, die hinreichend sind, ihre Geschäftsvorfälle zu dokumentieren und zu erläutern. Das schreibt der Companies Act vor.

Insbesondere sollen Ein- und Auszahlungen täglich festgehalten und ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgestellt werden. Gesellschaften, die mit Gütern handeln, müssen Vorratsverzeichnisse zum jeweiligen Geschäftsjahresende führen.

Inventurunterlagen, aus denen die Vorratsverzeichnisse erstellt werden, sind ebenfalls auf Anforderung vorzulegen. Und schließlich: ein Verzeichnis aller erworbenen und verkauften Güter mit hinreichend genauer Angabe der Güter, Käufer und der Verkäufer zur Gewährleistung ihrer Identifizierung ist zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich in der Logik die Einführung einer "deutschen" Buchführung, ohne dass daraus deutsche Rechtsansprüche zwangsläufig erwachsen können.


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*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Leicht gemacht

Buchhaltung durch Firmenwelten

Firmenwelten übernimmt für seine Kunden die kompletten Buchhaltungs- und Abschlussleistungen. Jahresabschlüsse und Bilanzen werden durch assoziierte Steuerberater vorgenommen und testiert.

Mit diesen Service kommt Firmenwelten einer Forderung der Kunden nach. Zahlreiche Steuerberater weigern sich bis zum heutigen Tag, Limiteds die gleichen Leistungen anzubieten wie deutsche Körperschaften. Eine mögliche Ursache: Als Erfüllungsgehilfen der deutschen Steuerbehörden tun sich deutsche Steuerberater auch deshalb schwer mit Limiteds, weil sie vor den Folgen falscher steuerlicher Beurteilung und Beratung nicht durch ihre Haftpflichtversicherung geschützt sind.

Der Firmenwelten-Service wird auch Limited-Betreibern angeboten, die von anderen Limited-Providern betreut werden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir jedoch darauf hin, dass unsere Tätigkeit nur solche Tätigkeiten einschließt, die nicht durch berufsspezifische Regelungen reguliert sind. Solche Tätigkeiten werden von Firmenwelten lediglich delegiert.