Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechts- und Steuerberatung anbieten.


Was Sie grundsätzlich über die Limited wissen müssen

Freies Unternehmertum und die Optimierung wirtschaftlicher Prozesse werden in Deutschland nicht vergleichbar gefördert

Die Limited ist die beste Firmenform der Welt. Die erfolgreichste allemal. Sie fand ihren Ursprung zu Zeiten des britischen Imperialismus, als weltweit in den Kolonien Unternehmen entstanden, die den Reichtum der Krone mehrten. Dabei war es der britischen Krone besonders wichtig, Einfluss zu behalten, den Unternehmern ihre Erträge aber zu lassen. So entstand das Grundprinzip, dass eine Steuerpflicht in England erst entsteht, wenn Gelder englischen Boden berühren. Auch wenn das von der Bank of England (Foto) oft nicht gerne gesehen wurde. mehr


Schon der erste Denkansatz ist falsch:

Die Limited mit einer deutschen Körperschaft vergleichen zu wollen, ist dasselbe als wolle man Äpfel mit Birnen vergleichen

Es ist nach unserer Kenntnis bislang noch niemanden geglückt, aus einem Apfel eine Birne zu machen. Und es ist auch noch niemandem geglückt, aus einem Ferrari einen Volkswagen zu machen. Warum also wird in den vergangenen Jahren immer wieder der Versuch unternommen, eine englische Limited mit einer deutschen Körperschaft gleichsetzen zu wollen? Faktum ist: In Deutschland gibt es weder eine vergleichbare Firmenform, noch eine vergleichbare Rechtsprechung. Die steuerlichen Belange sind anders und der Director einer Limited kann nicht mit einem Geschäftsführer einer GmbH verglichen werden.


Die Vorteile der Limited

Machen Sie es wie Großinvestoren: Die Limited bietet sich für kreative und anerkannte europäische Steuerlösungen an

Die Limited hat große Vorteile gegenüber der GmbH: Die Limited benötigt lediglich ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, bei der GmbH ist eine Einlage von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Wir empfehlen ein Stammkapital von mindestens eintausend Pfund. Wichtig: Diese Summe muss nicht als Stammkapital eingezahlt werden.

Eine Limited ist innerhalb eines Tages gegründet und geschäftsfähig. Für die Gründung einer GmbH braucht es deutlich mehr Zeit, manchmal vergehen viele Monate.

Die Limited unterliegt dem englischen Gesellschaftsrecht, das sehr unbürokratisch ist. So ist beispielsweise für eine Satzungsänderung kein Notar notwendig. Die Limited ermöglicht es jederzeit, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.

Die Limited bietet sich für kreative und anerkannte europäische Steuerlösungen an. Hierfür bietet Firmenwelten exklusiv das Premium-Konstrukt an. Und ganz wichtig: Das persönliche Vermögen ist und bleibt geschützt.

Der Wechsel in der Geschäftsführung ist jederzeit möglich. Der Geschäftsführer (Director) und Sekretär (Company Secretary) sind nach Eintragung der Firma jederzeit austauschbar. Sie müssen dem Handelsregister nach dem Wechsel der Funktion innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitgeteilt werden.


Die Pflichten der Limited

Firmenwelten arbeitet nicht nur in Deutschland – nutzen Sie unsere Kompetenz auf der Insel

Eine Limited kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Bei der Gründung müssen drei Positionen besetzt werden:

Gesellschafter (Shareholder), Geschäftsführer (Director) und der Sekretär (Company Secretary)

Um eine Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Gesellschafter, der mindestens einen Geschäftsführer beruft. Es ist möglich, dass eine Person beide Positionen besetzt. Der Company Secretary wird ebenfalls von den Gesellschaftern berufen.Diese Position ist nicht mehr zwingend, wird jedoch von Firmenwelten immer eingesetzt, da wir die Anbindung nach England garantieren wollen.

Für den Fall, dass der Gründer eine Eidestattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat, insolvent wurde und/oder sich in der Wohlverhaltensphase im Rahmen einer Privatinsolvenz befindet, raten wir dringend vor der Gründung zu einem Gespräch mit unseren Beratern. Dieses empfehlen wir auch bei ausgesprochenen oder drohenden Gewerbeuntersagungen.

Jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland als selbstständige Zweigniederlassung tätig ist, muss ins Handelsregister eingetragen sein und beim zuständigen Gewerbeamt unter der deutschen Geschäftsadresse ein Gewerbe anmelden. Jeder Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit aber nicht genug: Immer mehr deutsche Gerichte gehen dazu über, die Haftungsbeschränkungen einer Limited, die in Deutschland nicht ordnungsgemäß angemeldet worden ist, auszuschließen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der selbstständigen Zweigniederlassungen in die persönliche Haftung genommen werden können.


Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Welche Limited?

Das Firmenwelten Premium-Konstrukt

Limited ist nicht gleich Limited. Firmenwelten bietet nicht nur die einzige in Deutschland optimierte Limited an, wir unterscheiden auch grundsätzlich über verschiedene Limitedformen.

Die D-Limited hat ihren Satzungsitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland. Mehr als 95% aller Limitedgründungen sind D-Limiteds und werden deshalb auch wie D-Körperschaften behandelt. Das bedeutet, dass für D-Limiteds (fast) durchgängig deutsches GmbH-Recht angewendet wird. Schlechtberatung nicht nach PAS 1079 arbeitenden Gründungsagenturen hat dazu geführt, dass Betreiber von D-Limiteds erhebliche Rechtsnachteile haben.

Die UK-Limited mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich ist liberal, dereguliert und für Gründer aus Deutschland unter besonderen Voraussetzungen sehr attraktiv bei der steuerlichen und rechtlichen Bewertung.

Das Firmenwelten Premium-Konstrukt ist eine sinnvolle Kombination aus UK-Limited und D-Limited. Ziel ist es, sowohl deutsches wie englisches Recht auf der Basis europäischer Richtlinien zu nutzen. Hierbei greifen im Gegensatz zur unternehmerfeindlichen deutschen Regelung liberale, konstruktive und vor allem kreative Möglichkeiten zur Unternehmensgestaltung, die gewährleisten, dass ein Unternehmer von den Früchten seiner Arbeit tatsächlich sinnvoll leben kann.


Die LLP

Nicht nur für starke Partnerschaften

Diese Unternehmensform bietet Ihnen alle Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Limited - also der Begrenzung von Haftungen. Jede Form von Partnerschaft, auch die von Eheleuten, die geschäftlich miteinander zu tun haben, oder Regelungen mit volljährigen Kindern, bietet sich für die LLP an. Gemeinsame Projekte, neue berufliche Partnerschaften, zeitlich und inhaltlich begrenzte Geschäftsmodelle sind perfekt für die LLP geeignet.


Limited & Co. KG

Eingeschränkte Möglichkeiten

Die Ltd. & Co. KG ist vergleichbar mit der deutschen GmbH & Co. KG. Es handelt sich hier um eine Mischform aus zwei verschiedenen Rechtsformen, der Limited (Ltd.) und der Kommanditgesellschaft (KG). Die Limited & Co. KG ist besonders geeignet, wenn das Risiko bei einer Betriebsaufspaltung ausgelagert werden soll. Sie ist eine Personengesellschaft, deren Vollhafter eine Kapitalgesellschaft ist. Im Unterschied zur GmbH, bei der als Vollhafter das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt ist, kann bei der Limited die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden.

Tatsächlich sind wir aber davon überzeugt, dass der Weg der Ltd. & Co. KG bald vorbei sein wird, da es nichr nur interessantere sondern auch steuerlich bessere Lösungen gibt. Ein zentraler Nachteil der Ltd. & Co. KG ist beispielsweise, dass der Director der Komplementärin zumeist auch personengleich mit dem Kommanditisten ist und interessante Rechtssprechungen im Zuge möglicher Insolvemzen zu erwarten sein. Bestimmt ist die Ltd. & Co. KG auch ein Auslaufmodell, weil Gewinne nicht therausuiert werden können.