Was Sie grundsätzlich über die Limited wissen müssen
Freies Unternehmertum und die Optimierung wirtschaftlicher Prozesse werden in Deutschland nicht vergleichbar gefördert
Die Limited ist die beste Firmenform der Welt. Die erfolgreichste allemal. Sie fand ihren Ursprung zu Zeiten des britischen Imperialismus, als weltweit in den Kolonien Unternehmen entstanden, die den Reichtum der Krone mehrten. Dabei war es der britischen Krone besonders wichtig, Einfluss zu behalten, den Unternehmern ihre Erträge aber zu lassen. So entstand das Grundprinzip, dass eine Steuerpflicht in England erst entsteht, wenn Gelder englischen Boden berühren. Auch wenn das von der Bank of England (Foto) oft nicht gerne gesehen wurde.
Mit der Unabhängigkeit der Koloniestaaten behielt die Limited ihre Attraktivität. Sämtliche Limiteds weltweit basieren auf dem Grundprinzip der englischen Private Liability Limited, kurz Limited genannt. Einfache Führung, klare Regelungen und Bestimmungen und keine monatlichen Zusatz- und/oder Ergänzungsbestimmungen machen diese Unternehmensform so attraktiv.
In Deutschland ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine ähnliche Firmenform nicht entstanden. Deutsche Körperschaften und Kapitalgesellschaften sind von extremer staatlicher Regulation geprägt und kontrolliert. Freier Handel, freies Unternehmertum und der Wille zur Veränderung wirtschaftlicher Prozesse werden in Deutschland nicht annähernd vergleichbar gefördert.
Vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass die Misstöne staatlicher Regeln im europäischen Konzert immer aus London kommen. Hier will man sich weder einen europäischen Diktat unterwerfen, noch darüber nachdenken, wie Beamte in freies Unternehmertum eingreifen sollen oder dürfen.
Betrachten wir das Bild mit Abstand, sprechen sämtliche Anzeigen dafür, dass sich an der Liberalität der Limited auch langfristig nichts ändern wird. Die Engländer lieben ihr Pfund, der Euro (und mit ihm alle Euro-basierten Regeln) ist ihnen ein Greuel. Und die Zentralen der Banken stehen nicht in Brüssel, Rotterdam oder Paris. Sie stehen in London – denn hier regiert der Kapitalismus und mit ihm die Limited. Dieser kapitalistische Ansatz beschreibt auch den großen Unterschied zwischen Limited und anderen europäischen Körperschaften. Faktum ist, dass beispielsweise in Deutschland der Kapitalismus gewollt ist, tatsächlich alle Regeln angewendet werden, um aus ihm eine "soziale" Marktwirtschaft zu machen, in der der Staat die Regeln bestimmt.
Die Vorteile
Die Limited hat große Vorteile gegenüber der GmbH.
Die Limited benötigt lediglich ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, bei der GmbH ist eine Einlage von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Wir empfehlen ein Stammkapital von mindestens einhundert Pfund.
Eine Limited ist innerhalb eines Tages gegründet und geschäftsfähig. Für die Gründung einer GmbH braucht es deutlich mehr Zeit, manchmal vergehen bis zu sechs Monate.
Die Limited unterliegt dem englischen Gesellschaftsrecht, das sehr unbürokratisch ist. So ist beispielsweise für eine Satzungsänderung kein Notar notwendig.
Die Limited ermöglicht es jederzeit, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die Limited bietet sich für kreative und anerkannte Steuersparmodelle an.
Der Director wird - ein besonderes Gründungskonstrukt vorausgesetzt - wie ein normaler Angestellter behandelt.
Und ganz wichtig: Wie bei einer GmbH ist die Haftung limitiert, das Privatvermögen ist geschützt.
Die Pflichten
Eine Limited kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Bei der Gründung müssen drei Positionen besetzt werden:
Gesellschafter (Shareholder)
Geschäftsführer (Director)
Sekretär (Company Secretary)
Um eine Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Gesellschafter, der mindestens einen Geschäftsführer beruft. Es ist möglich, dass eine Person beide Positionen besetzt. Der Company Secretary wird ebenfalls von den Gesellschaftern berufen.
Achtung: Für den Fall, dass der Gründer eine Eidestattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat, insolvent wurde und/oder sich in der Wohlverhaltensphase befindet, raten wir dringend zu einem Gespräch mit unseren Beratern.
Dieses empfehlen wir auch bei Gewerbeuntersagen etc., da hier weitreichendes Recht betroffen ist und große Gefahren für den Gründer entstehen können.
Anmeldung ist Pflicht
Jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland als selbstständige Zweigniederlassung tätig ist, muss ins Handelsregister eingetragen sein und beim zuständigen Gewerbeamt unter der deutschen Geschäftsadresse ein Gewerbe anmelden. Jeder Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit aber nicht genug: Immer mehr deutsche Gerichte gehen dazu über, die Haftungsbeschränkungen einer Limited, die in Deutschland nicht ordnungsgemäß angemeldet worden ist, auszuschließen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der selbstständigen Zweigniederlassungen in die persönliche Haftung genommen werden können.
Geschäftsfähig
Eine Limited ist nicht nur in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig, sondern in jedem EU-Mitgliedsland. Im November 2002 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer EU-Gesellschaft gegen EU-Recht verstößt und dass die bis dahin praktizierte deutsche Rechtssprechung der europäisch garantierten Niederlassungsfreiheit widerspricht. Der deutsche Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung in einem Urteil vom März 2003 bestätigt.
Führungs-Wechsel
Der Wechsel in der Geschäftsführung ist jederzeit möglich. Der Geschäftsführer (Director) und Sekretär (Company Secretary) sind nach Eintragung der Firma jederzeit austauschbar. Sie müssen dem Handelsregister nach dem Wechsel der Funktion innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Branchenübergreifend
Es gibt keine branchenspezifischen Einschränkungen für eine Limited. Es sind allerdings die Genehmigungspflichten zu beachten, die die Gewerbeordnung vorsieht (zum Beispiel bei der Eröffnung einer Gaststätte). Diese Genehmigungen müssen in Deutschland beantragt werden.
Welches Recht gilt?
Bei normalem Geschäftsbetrieb gilt für eine in Deutschland operierende Limited deutsches Recht. Englisches Recht gilt für den Fall von Streitigkeiten im Innenverhältnis, beispielsweise wenn die Gesellschaft Schadenersatzansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend macht.
Die nahe Zukunft
In absehbarer Zeit soll der Company Secretary komplett abgeschafft werden. Stattdessen soll der Director diese Pflichten übernehmen. Firmenwelten wird grundsätzlich aus Sicherheitsgründen an der Funktion des Company Secretary festhalten und keine Gründung vornehmen, bei der diese Funktion nicht besetzt ist.
Wenn Sie mit Firmenwelten eine Limited gründen, ist der Sekretär im Gründungspreis enthalten.









