Limited & Co. KG
Ein zentraler Nachteil der "Rechtsform des Jahres": Gerwinne einer Limited & Co. KG können nicht thesauruiert werden
Die Limited & Co. KG hat auch drei Jahre nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes nichts von ihrer Attraktivität verloren. Sie bietet eine gesunde Grundlage für hervorragende Geschäfte.
Die Ltd. & Co. KG ist eine Gesellschaftsform, mit der neue Ideen, Vorhaben und Projekte schnell und ohne horrenden Kostenaufwand zeitnah umgesetzt werden können. In einer von Firmenwelten initiierten Umfrage bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern wurde die Ltd. & Co. KG als "echte Alternative" zur deutschen GmbH & Co. KG gewertet.
Mehr noch: Die Ltd. & Co. KG gewinnt auch in der Wirtschaft immer mehr an Akzeptanz. Wir empfehlen dringend vor einer Entscheidung für diese Firmenform mögliche Folgen zu untersuchen. Denn gerade das englische Unternehmensrecht lässt eine alternative Lösung zu diesem "deutschen" Unternehmenskonstrukt zu. Steuerliche und unternehmerische Vorteile sind dabei nicht von der Hand zu weisen. Der Einsatz einer Limited & Co. KG sollte erst nach einer umfassenden Fachberatung in Betracht kommen.
Denn wie im richtigen Leben gibt es auch hier einige Nachteile, die bedacht werden sollten. Anders als andere Abieter wird diese Firmenform nicht "Rechtsform des Jahres" eingeschätzt. Ein zentraler Nachteil ist, dass Gewinne nicht thesauruiert werden können.
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So gründen Sie die Limited & Co. KG
Wenn aus der Limited die Komplementärin für Ihr neues Unternehmen in Deutschland wird
Die Limited & Co. KG basiert zunächst auf der Gründung einer Limited, die später als Komplementärin (Haftungsunternehmung) genutzt wird. Von Firmenwelten erhalten Sie auf der Grundlage der übermittelten Daten einen geprüften KG-Vertragsentwurf. Firmenwelten übernimmt die Notariatsvorbereitung für die Anmeldung zum Handelsregister. Hinzu kommen umfassende Beratungsangebote von der Buchführung bis zur Markteinführung.
Das bekommen Sie:
- Annahme des Gründungsauftrages
- Check des gewünschten Firmennamens
- Überprüfung des Namens im europäischen Namensregister
- Gründung des Unternehmens
- Urkunde über die Gründung einer privaten Kapitalgesellschaft
- Gründungsurkunde und Satzung (Memorandum and Articles of Association)
- Beglaubigte Übersetzung aller relevanten Unterlagen
- Apostille
- Bericht über die Aktienzuteilung (Return of Allotment of Shares)
- Bericht über aktuelle Ernennungen (Appointment Report)
- Aktienzertifikate
- Leitfaden nach der Gründung der UK Limited
- Dokumentation und Übersendung der relevanten Unterlagen für das deutsche Handelsregister, Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung, Eröffnung eines deutschen Bankkontos
- tätiger Secretary of Company
- funktionierendes Registered Office
- Sicherstellung des korrekten Geschäftsjahres
- Freistellung von Steuerverpflichtungen je nach Einsatz der Limited
- Steuerliche englische Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ausschließlicher Tätigkeit in Deutschland
- Vorbereitung des Notariats in Deutschland
- Gründungsunterlagen für die Ltd. & Co. KG inkl. KG-Vertrag
- Qualitätssicherung
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- Jährliche Gebühr Secretary of Company and Registered Office
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