Perfekte Lösung für Freiberufler

Mit der Limited Liability Partnership (LLP) bekommen Partnerschaften eine neue Bedeutung

Firmenwelten bietet Ihnen einen Service an, der bislang nur von großen Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftprüfungsunternehmen und Unternehmensberatern genutzt wurde: die Gründung einer LLP. Dahinter verbirgt sich eine Limited Liability Partnership. Die weltweit großen Wirtschafts- prüfungsgesellschaften KPMG International, PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young sowie die meisten international tätigen Anwaltsfirmen sind in dieser Rechtsform organisiert.

Diese Unternehmensform bietet Ihnen alle Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Limited - also der Begrenzung von Haftungen. Jede Form von Partnerschaft, auch die von Eheleuten, die geschäftlich miteinander zu tun haben, oder Regelungen mit volljährigen Kindern, bietet sich für die LLP an. Gemeinsame Projekte, neue berufliche Partnerschaften, zeitlich und inhaltlich begrenzte Geschäftsmodelle sind perfekt für die LLP geeignet.

Und wir sorgen dafür, dass Sie auf Wunsch ins Partnerregister (vergleichbar mit dem Handelsregister) eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass es dafür jedoch keinen zwingenden Grund gibt, wenn die LLP nicht nach außen auftritt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer Anmeldung beim Handelsregister.


Was Sie bekommen

Umfassendes Leistungspaket LLP für Ihre Partnerschaft

Limited Liability Partnership - Gründung

  • Annahme des Gründungsauftrages
  • Check des gewünschten Firmennamens
  • Überprüfung des Namens im europäischen Namensregister
  • Schaffung der Gründungsvoraussetzungen
  • Gründung des Unternehmens
  • Urkunde über die Gründung einer privaten Kapitalgesellschaft (Certificate of Incorporation)
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug (Certificate of Good Standing)
  • Apostille
  • Bericht über aktuelle Ernennungen (Appointment Report)
  • Beglaubigte Übersetzung aller Unterlagen
  • Dokumentation und Übersendung der relevanten Unterlagen für das deutsche Partnerregister, Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung, Eröffnung eines deutschen Bankkontos
  • tätiger Secretary of Company
  • funktionierendes Registered Office
  • Prüfung der steuerrechtlichen Vorgaben für England und Deutschland
  • Sicherstellung des korrekten Geschäftsjahres
  • Freistellung von englischen Steuerverpflichtungen je nach Einsatz der LLP
  • Steuerliche englische Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ausschließlicher Tätigkeit in Deutschland
  • Qualitätsurkunde
  • Gesamtpreis    € 1.130,00 zzgl. ges. MwSt.
  • Jährliche Gebühr Secretary of Company and Registered Office
  • Sonderpreis € 450,00 / monatlich nur € 37,50 zzgl. ges. MwSt.

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Die LLP und das Partnerschaftsregister

Für die Partnerschaftsgesellschaft gilt ein neues Register, das Partnerschaftsregister. Es wird vom Amtsgericht geführt, das für den Sitz der Partnerschaft zuständig ist. Im Partnerschaftsregister werden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft festgehalten. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner zum Register, welche in notariell beglaubigter Form vorzulegen ist (§ 5 Abs. 2 PartGG und § 12 Abs. 1 HGB). Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister sind im Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt bekanntzumachen (§ 5 Abs. 2 PartGG und § 10 Abs. 1 HGB). Die Anmeldung muss enthalten:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
  • den Wohnort jedes Partners
  • Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachzuweisen

Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem Einheitswert des Betriebsvermögens.

Eine LLP kann aber auch im Handelsregister eingetragen werden.

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Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Vorteile einer LLP

Strikte Haftungsbegrenzung.

Keine Durchgriffshaftung bei den Partnern.

Freie Gestaltung bei den Vereinbarungen.

Freie und flexible Gestaltung von Finanzflüssen aus Anlagevermögen.

Sämtliche steuerlichen Vorteile einer traditionellen Partnerschaft.

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Der Unterschied zwischen Limited und LLP

Eine Limited Liability Partnership ist eine Firmenlösung, bei der mindestens zwei Partner die Vorteile einer Haftungsminimierung nutzen können, ohne dabei auf die Vorteile einer Partnerschaft (die das in Regel ausschließt) verzichten zu müssen.

Die LLP ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die zwar für mögliche Schulden aufkommen muss, ihre Partner dabei aber völlig ungeschoren lässt. Durchgriffshaftungen gibt es generell nicht. Der wesentliche Unterschied und Vorteil liegt auch darin, dass eine Limited immer durch ein "Memorandum" und die "Articles of Association" gebunden ist, während bei der LLP sämtliche Möglichkeiten einer frei gestalteten Partnerschaft bestehen.