Premium Quick Limited

Für Unternehmer, die ganz schnelle Lösungen brauchen: Mit dieser Firma in einem Tag in Deutschland geschäftsfähig

Wieder eine großartige Innovation aus dem Hause Firmenwelten: Mit der Premium Quick Limited wird allen Unternehmern geholfen, die eine schnelle Unternehmenslösung benötigen. Individuelle Soforthilfe direkt.

Mit der Premium Quick Limited steht Ihr neues Unternehmen innerhalb von einem Tag. Und das in der gewohnt guten Firmenwelten-Qualität und mit einem fundierten, professionellem Service.

Und so geht es: Gründung der neuen Limited nach Auftrags- und Zahlungseingang binnen einer Stunde.

Ausfertigung aller Gründungsunterlagen inklusive der testierten deutschen Übersetzung binnen einem Tag.

Notariat beim Firmenwelten-Notar in Bielefeld. Aushändigung der Gründungsunterlagen für die Anmeldung des Gewerbes und die Eröffnung des Bankkontos.

Damit dürfte die Premium Quick Limited sicherlich eine der schnellsten Gründungsmöglichkeiten in Deutschland sein. Firmenwelten hat mit diesem neuen Produkt einmal mehr auf die große Nachfrage im Markt reagiert.

Übrigens: Die Premium-Quick-Limited ist keine Vorratsgesellschaft. Sie wird für unsere Kunden individuell gegründet. Eine Vorratsgesellschaft benötigt allein in England in der Regel rund vier Wochen für die Änderung des Namens.


Die intelligente Variante für kühle Rechner:

Lassen Sie sich von uns zeigen, wie Sie mit der Premium Quick Limited internationale Möglichkeiten nutzen können

Die Premium Quick Limited kann auch im Rahmen einer Konzernstruktur eingesetzt werden. Dabei ist die in Deutschland eingesetzte Limited eine "echte" Zweigniederlassung nach den Vorgaben des HGB § 13.

In den vergangenen Monaten hat es zahlreiche Versuche gegeben, in England gegründete Limiteds in Deutschland nicht anzuerkennen und ihnen die Eintragung zu versagen.

Hauptargument: Bei der Limited handele es sich tatsächlich nur um eine Scheingründung, damit deutsche Regeln und Vorgaben umgangen werden können. Diese "Schein-Limiteds" werden dann wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) behandelt, was fatale Folgen für Gesellschafter und den Director haben kann. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Haftung.

Die Premium Quick Limited ist eine herausragende Lösung bei drohenden Insolvenzen oder Schwierigkeiten in Unternehmen. Die Schnelligkeit der Gründung lässt dem Unternehmer jeden Spielraum, direkt und zeitnah auf die Anforderungen als Folge einer drohenden Insolvenz zu reagieren. Mit der Premium Quick Limited ist einmal mehr die Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit gelegt.


Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Optimiert:

Ihre clevere Limited

Die Premium-Limited von Firmenwelten ist multifunktionales Instrument für Ihren geschäftlichen Erfolg:

Als Alternative zur deutschen GmbH bei deutlich geringeren Kosten.  Und natürlich ist auch bei der Limited ein hohes ausgewiesenes Stammkapital möglich.

Als Komplementärin einer KG (Limited & Co. KG anstelle der GmbH & Co. KG).

Zur Auslagerung bestimmter Betriebsrisiken im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und damit einhergehender Absicherung der anderen Unternehmensbereiche für den Insolvenzfall (z.B. durch eine Betriebsaufspaltung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft, wobei die Limited als Betriebsgesellschaft fungiert);

Als Rechtsform für kurzfristige Vorhaben oder für einzelne Kundenbeziehungen.

Zur Erprobung eines neuen Produkts oder einer bestimmten Preisstrategie am Markt (z.B. Preisdifferenzierung), ohne dass das hinter der Limited stehende Unternehmen ohne weiteres erkennbar ist.

Als Konzernholding für große internationale Unternehmen mit den daraus erwachsenden Steueroptimierungen.

Als Auffanggesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Zur Nutzung bestehender Vorteile des englischen Rechts.

Für internationale Geschäfte wegen ihrer weltweiten Bekanntheit und Akzeptanz als Gesellschaftsform.

Zur Umgehung der deutschen Mitbestimmungsvorschriften.

Als "Handwerker-Limited" zur Umgehung des Meisterzwangs. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Limited von England aus betrieben wird, d.h. keine Zweigniederlassung in Deutschland hat und die handwerkliche Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird.