Firmenwelten ist Ihr starker Partner bei der Privatinsolvenz
Es gibt ein paar Dinge, die Sie unbedingt über Privatinsolvenzen wissen sollten – bevor Sie in der Falle stecken
Rund 3,5 Millionen Deutsche sind überschuldet. Ein Verbraucherkonkurs führt aus der persönlichen Pleite. In England, Frankreich, Tschechien oder Holland können deutsche Schulden im Turbotempo von etwa neun bis 48 Monaten legal abgeschüttelt werden. Die Rechtslage der Europäischen Union macht es sehr zum Unwillen der deutschen Behörden und Gerichte möglich.
Reicht das Einkommen auf Dauer nicht aus, um Miete, Raten, Rechnungen, Essen, Trinken und die nötigsten Ausgaben des Alltags zu bestreiten, sprechen Experten von Überschuldung. In dieser Finanzsackgasse stecken derzeit mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland fest. Aus dem Teufelskreis der Zahlungsunfähigkeit heraus hilft in der Regel nur eins: sich wie ein Unternehmen offiziell für pleite erklären und den steinigen Weg der so genannten Privatinsolvenz gehen. Wer das tut, hat eine echte Chance, seinen Schuldenberg nach gut sechs Jahren los zu sein. Voraussetzung: eiserne Disziplin, Durchhaltewillen und die richtigen Berater an der Seite.
Schlimmer noch: Immer mehr Selbstständige geraten in die Schuldenfalle, weil sie persönlich für die Unternehmen gebürgt und jeden Cent in das eigene Unternehmen gesteckt haben. Dabei waren nicht einmal mangelnde unternehmerische Talente schuld. Die Liste der Gründe reicht von zahlungsunwilligen Kunden bis zu persönlichen Schicksalsschlägen. Für diese Zielgruppe hat Firmenwelten jetzt ein umfassendes Dienstleistungspaket entwickelt.
Der Weg aus der persönlichen Pleite lässt sich grundsätzlich in drei Stufen aufteilen. Erster Versuch – freiwilliger Schuldenerlass: Der Schuldner muss sein Finanzdilemma offen legen. Sämtliche Unterlagen müssen auf den Tisch, die eine Verschuldung belegen, wie Mahnbescheide, Kreditverträge, Rechnungen. Mithilfe eines zugelassenen Beraters wird dann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern verhandelt. Ein Schuldenplan soll klären: Wie hoch sind die Miesen wirklich? Wo kann eingespart werden? Bleibt überhaupt Geld zur Schuldentilgung übrig? Verwertbares Vermögen wie ein Auto muss verkauft, der Erlös an den/die Gläubiger verteilt werden. Sind weder Sachwerte noch Einkommen pfändbar, geht die Chance auf eine außergerichtliche Lösung gegen null. Das ist bei den meisten Fällen weiß die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Was folgt, ist der Gang zum Gericht.
Zweiter Schritt – Gang vor Gericht: Das Amtsgericht wird eingeschaltet. Dieses versucht noch einmal, den bereits gefassten Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft. Klappt das nicht, wird ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder bestellt. Der prüft akribisch Vermögen, Geld- und Sachwerte. Pfändbares wird verteilt. Ist nichts da, ordnet das Gericht die so genannte Restschuldbefreiung, Stufe 3, an. Ausnahmen: Der Schuldner hat gelogen, was seine Finanzverhältnisse der letzten drei Jahre angeht, er verschwendete sein Vermögen oder wurde etwa wegen Konkursbetrugs verurteilt.
Dritter Schritt – sechs Jahre Entschuldung in Deutschland: Ein Erwachsener muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, derzeit ist das alles, was über 985 Euro im Monat - ohne Unterhaltspflichten - hinausgeht. Geschenke und Gewinne wie Lottogewinne darf er ganz behalten, Erbschaften in der sechsjährigen Wohlverhaltensphase nur zur Hälfte. Betroffene ohne Job müssen sich um Arbeit bemühen, jede zumutbare Beschäftigung annehmen und die Ansprüche der Gläubiger nicht vorsätzlich ins Leere laufen lassen. Ein Arbeitgeber muss pfändbares Einkommen an den Treuhänder weiterreichen. Jeder Wohnungs- und Jobwechsel muss gemeldet werden.
Hält sich der Schuldner diszipliniert an alle Auflagen, erklärt ihn das Gericht nach etwa sechs Jahren für schuldenfrei. Er ist damit alle Restschulden los - ganz gleich, ob sie durch Autokauf, Ratenkredit, Bürgschaft oder etwa Steuerforderungen entstanden sind. Wichtig: Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen nach Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung kann man durch den Verbraucherkonkurs nicht abschütteln. Gleiches gilt für laufende Unterhaltszahlungen.
Ist vom Schuldner definitiv nichts zu holen, wird auf das gerichtliche Insolvenzverfahren verzichtet. Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist das in 80 Prozent der jährlich gut 96.000 Privatpleiten der Fall. Ist der Betroffene absolut zahlungsunfähig, wird der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen. Stattdessen muss er unter Eid versichern, dass seine Angaben zur Vermögenslage richtig waren. Dann beginnt für ihn gleich die Wohlverhaltensphase von sechs Jahren, in der er so viel wie möglich an die Gläubiger zurückzahlen soll.
Ob in Deutschland oder im EU-Ausland. Es gilt: Wer kann, sollte seine Unterlagen sichten, vor allem Darlehensverträge, Rechnungen, Kaufverträge, Forderungsaufstellungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide - einfach alles, was mit den Schulden zu tun hat.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung auch in Deutschland anerkannt werden (Az: BGH, IZ ZB 51/00). Hat ein Bundesbürger also in Frankreich seine Miesen hinter sich gelassen, muss das auch daheim gelten.
In der Praxis klappt das allerdings längst nicht immer so reibungslos, da auch im Ausland wichtige Grundvoraussetzungen zu erfüllen sind, die seriöse Anbieter alle benennen können. Die Leistungen kosten auch entsprechendes Geld: Eine Rundumbetreuung mit Wohnsitz-Arrangement, Schaffung eines neuen Lebensmittelpunkts, Arbeitsnachweis, Postservice, Sprach- und Dolmetscherunterstützung, Hilfe bei den Verfahren vor den Gerichten und Rechtspflegern können sich bis auf bis zu 25.000 Euro summieren.
Vorsicht Falle
Die Elsass-Connection: Die Schulden-Touristen wissen oft nicht auf was sie sich wirklich einlassen
In 12 Monaten schuldenfrei - mit solchen Anzeigen werben „Vermittler" und fordern für ihre Dienste bis zu 25.000 €. Ein lohnendes Geschäft: Viele Schuldner zahlen und schauen dann in die Röhre.
Im Elsass gilt aus historischen Gründen ein besonders schuldnerfreundliches Insolvenzrecht. Danach können Privatpersonen wie Unternehmen Insolvenz anmelden - das noch vorhandene Vermögen wird verwertet, nach ein bis zwei Jahren ist das Verfahren beendet und der Schuldner kann neu ins Leben starten.
Das hört sich einfach an und lockt Schuldentouristen über die Grenze. Doch es müssen viele Voraussetzungen für den Erfolg erfüllt werden. Der Schuldner muss mindestens ein halbes Jahr im Elsass leben, bevor er einen Antrag stellen kann. Die französischen Gerichte prüfen, bei einer falschen Betreuung, jeden Fall besonders kritisch.
Entscheidend ist, dass der komplette Lebensmittelpunkt tatsächlich im Elsass liegt. Das reicht von der Anmeldung bei der Gemeinde und beim französischen Finanzamt bis hin zur Wohnung. Verlangt werden Telefon- und Stromrechnung oder Quittungen vom täglichen Supermarkt-Einkauf. Beim Insolvenzverfahren ist der Staatsanwalt dabei. Er vertritt die Interessen der Gläubiger, recherchiert auch in der Nachbarschaft.
Das Gericht wird nur tätig, wenn deutsche Gläubiger versucht haben, über die Grenze hinweg ihre Forderungen einzutreiben. Keine Chance hat man, wenn eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vorliegt, die Schulden betrügerisch oder mutwillig kurz vor dem Verfahren gemacht wurden.
Es empfiehlt sich, Französisch zu lernen und sich in den neuen Wohnort zu integrieren, neue Bekannte zu finden. Jedes Detail ist wichtig. Lehnt das französische Gericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung ab, kann der Schuldner nirgendwo mehr in der EU ein zweites Verfahren anstreben, auch nicht in Deutschland.
Viele kritisieren, dass sich Schuldner im EU-Ausland auf Kosten ihrer Gläubiger sanieren können. Andere sehen es nüchterner: je früher jemand der Schuldenfalle entkommt, umso eher ist er motiviert, wieder voll zu arbeiten. Er zahlt Steuern und fällt den Sozialkassen nicht zur Last.
Kommentar: Augen auf im Privatinsolvenz-Verkehr
Der Beitrag von banktip.de spiegelt in wunderbarer Schlichtheit die gängige Meinung in Deutschland wider: Zahl Deine Schulden und wage es nicht, andere Lösungen zu finden. Wenn diese Nachricht auch noch von einem Medium stammt, das man in Bankennähe vermuten darf, ist die Botschaft doch ein bisschen zu platt, stellen die Banken doch die Gläubiger-Mehrheit bei Insolvenzen. Und während die Finanzinstitute ihre "leidenden" Kredite offiziell steuerlich abschreiben und an eigene Inkassounternehmen verhökern, ist das Schicksal des Schuldners mehr als ungewiss.
Tatsächlich liegt das Problem tiefer, ist subtiler, nicht ganz so einfach: Viele Gründe führen in eine Insolvenz. Diese alle aufzuzeigen würde eine Internetseite sprengen.
Doch es sind eben nicht die Verbraucherschützer, die vor einer Auslandslösung warnen. Sie warnen davor, dass ein Schuldentourismus mit schlechter Beratung und gierigen Beratern mit schlechten Lösungen nicht aus dem Dilemma führt, sondern die Schulden vergrößert.
Faktum ist: Eine Privatinsolvenz im Ausland ist eine prima Sache. Man muss nur alles richtig machen. Dafür braucht man Helfer. Das kostet Geld. Und genau das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil festgehalten. Also: Augen auf im Privatinsolvenz-Verkehr.











