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Die Schwarzen Listen des Companies House: Wenn Ihr Unternehmen hier steht, haben Sie in der Regel ein Problem

Seit mehr als drei Jahren veröffentlicht Firmenwelten wöchentlich die Schwarzen Listen über Problem-Limiteds. Diese Listen beinhalten in der Mehrzahl Unternehmen, die in England die ordnungspolitischen Vorgaben nicht erfüllen.

Von der Löschung sind beispielsweise Firmen betroffen, die ihren Pflichten gegenüber den englischen Behörden nicht nachgekommen sind. Das können ebenso fehlende Bilanzen sein wie ein fehlender Annual Return, der Statusbericht des Unternehmens. Anders als in Deutschland handelt es sich auch nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten im ureigensten Sinne, die entsprechend geahndet werden. Das führt zu Eintragungen ins Strafregister, Gewerbeverboten und Zwangsvollstreckungen.

Firmenwelten hat für solche Unternehmen ein Rettungspaket entwickelt. So können die schlimmsten Folgen gemildert werden. Ist ein Unternehmen einmal gelöscht (dissolved), ist es sehr schwer bis unmöglich, dieses Unternehmen wieder eintragen zu lassen. Auf alle Fälle jedoch ist es mit hohen Kosten verbunden.


So lesen Sie die Schwarzen Listen:

Ist Ihr Unternehmen "dissolved", können Sie das Licht ausschalten und das Büro von außen abschließen

Die aktuelle Schwarze Liste ist in der Regel in drei Kategorien eingeteilt: Limiteds, die bereits gelöscht wurden, nachdem auf die Ankündigung, sie zu löschen, nicht reagiert wurde. In diesem Fall ist das Vermögen der Limited bereits der englischen Krone zugefallen. Jetzt ist es fast schon zu spät. In Zusammenarbeit mit örtlichen Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten ist aber in letzter Sekunde noch eine Rettung möglich. Bitte beachten: Strafzahlungen und zusätzliche Gebühren müssen auf alle Fälle gezahlt werden.

In der zweiten Kategorie befindet sich die Ankündigung, dass die Löschung binnen drei Monaten erfolgt. Auch hier muss unverzüglich regiert werden, da bereits zivil- und strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden sind.

In der dritten Kategorie findet sich die Liste der Unternehmen, die wieder aktiv sind, nachdem sämtliche Auflagen und Vorgaben erfüllt worden sind.


Warum die Schwarzen Listen überhaupt veröffentlicht werden:

Wir wollen, dass auch in Deutschland die Schwarzen Schafe gefunden werden – nur so werden die Ehrlichen geschützt

Die Schwarzen Listen werden von Banken, Behörden und Institutionen genutzt, um "schwarze Schafe" zu finden. Längst haben die Schwarzen Listen Einzug in deutsche Gerichtssäle gefunden. Als Beweis gegen die in Deutschland manchmal ungeliebte Limited.

Die Limited ist die beste Firmenfom in Europa. Sie ist einzigartig in ihrer Flexibilität. Das englische Recht hilft Unternehmern. Und obendrein ermöglicht diese Unternehmensform Steueroptimierungen. Diese Vorteile greifen aber nur, wenn man auch seine Pflichten erfüllt.

Irgendwann ist Schluss mit Lustig: Wer sein Unternehmen nicht richtig führt, landet auf der Schwarzen Liste. Wer einen schlechten Company Secretary hat, landet auf der Schwarzen Liste, wer seinen Abgaben und Verpflichtungen als Director nicht nachkommt, hat ein Problem.

Mehr als 50.000 Limiteds wurden in den letzten drei Jahren durch deutsche Unternehmer gegründet. Hiervon sind mit Stand Mitte Februar 2007 weniger als 15.000 im deutschen Handelsregister eingetragen! Die Hälfte davon haben, wie eine Überprüfung von Firmenwelten ergab, Probleme in England.

Nutzen Sie den Service von Firmenwelten und machen Sie Ihr Unternehmen sicher.


Was die FAZ schreibt

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sind 80 Prozent aller Limited-Gründungen für Unternehmen, die in Deutschland geführt werden sollen, rechtsfehlerhaft, steuerlich bedenklich oder sie erfüllen nicht die Vorgaben für eine deutsche Zweigniederlassung. Das ist nach Mitteilung des Blattes das Ergebnis einer umfassenden Untersuchung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in England und Deutschland.

Dabei geraten immer mehr Billiganbieter von Limiteds in das Visier englischer und deutscher Ermittler. Und mit Ihnen alle, die hier ihre Limiteds erworben haben.


Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Wenn Sie auf der Liste stehen

In den vergangenen Monaten hat Firmenwelten umfassende Sanierungen für bereits gegründete Unternehmen erfolgreich durchgeführt. Von dieser Expertise können auch Sie profitieren: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Unternehmen auf einer Liste erscheint, rufen Sie sofort an und lassen Sie sich umfassend informieren: 05203 - 91 87 69 0.

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Strafermittlungen und Gewerbeverbot

Auch das sind Fakten: Von den mehr als 50.000 in England gegründeten Limiteds in deutscher Hand sind nur knapp 15.000 bei den 187 deutschen Handelsregistern eingetragen. Eine aktuelle Überprüfung hat jetzt ergeben, dass von diesen eingetragenen Unternehmen mehr als 60 Prozent in England die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen.

Die Betreiber dieser Unternehmen, die sich mit der Eintragung ins deutsche Handelsregister sicher wähnen, wissen nichts von den tatsächlichen Problemen. Erst wenn die Schwarzen Listen überprüft werden und sie einen Anruf von ihrer Bank, Kunden oder Geschäftspartnern bekommen, fallen sie "aus allen Wolken".

Tatsache ist: Gegen alle betroffenen Gesellschafter und Geschäftsführer wird strafrechtlich ermittelt. Es drohen obendrein Gewerbeverbote. Unabhängig davon sind Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000 Pfund, mehr als 7.500 Euro, möglich.

Und was viel schlimmer ist: Unternehmen, die in England gelöscht sind, verlieren immer auch in Deutschland ihren Haftungsausschluss. Für den Betreiber bedeutet dieses, dass er mit allen Geschäften - auch rückwirkend - in die persönliche Haftung gerät. Erst im Frühjahr 2007 haben deutsche Gerichte entsprechende Entscheidungen gefällt.